Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen ACT – Volunteering in Africa, Inh. Imke Singer, Raabestr. 17 a, 10405 Berlin (im Folgenden „ACT“ genannt) und den Teilnehmern der Freiwilligenprogramme, die von ACT organisiert und angeboten werden. Die Regelungen im individuellen Teilnahmevertrag gehen diesen Bedingungen vor.


1. Ihr Vertrag

Mit der Zusendung Ihres Anmeldeformulars und der erforderlichen Unterlagen einschließlich Kopie des Reisepasses, Lebenslauf in englischer Sprache, Ausbildungsnachweis und aktueller Fotografie teilen Sie uns Ihr Teilnahmeinteresse an einem Freiwilligenprogramm mit. Die Zusendung des Formulars erfolgt online.
Bei zum Zeitpunkt der Anmeldung Minderjährigen ist die Anmeldung von den gesetzlichen Vertretern durchzuführen.
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung von unserer Partnerorganisation aus Tansania leiten wir diese an Sie weiter mit der Bitte um sorgfältige Prüfung aller Einzelheiten.
Bitte kontaktieren Sie uns unverzüglich, sofern Informationen, die auf der Teilnahmebestätigung oder irgendeinem anderen Dokument aufgeführt sind, falsch oder unvollständig sind. Sofern alle Angaben in Ordnung sind, bitten wir um kurze schriftliche Bestätigung per email.
Nachdem Sie anschließend einen Flug gebucht haben, bitten wir ebenso um kurze Mitteilung des Ankunftsflughafens, Ankunftszeit und der Fluglinie, damit wir die Transferkosten ermitteln können, die zum Gesamt-Programmpreis gehören.
Nach Klärung der Art der Unterkunft und Mitteilung Ihrer Flugdaten wird der Gesamtprogrammpreis ermittelt. Sie erhalten anschließend das Vertragsformular für Ihr individuelles Freiwilligen-Programm, das Sie unterschrieben an uns zurücksenden müssen.
Mit Ihrer Unterschrift kommt ein Teilnahmevertrag zwischen ACT und Ihnen verbindlich zustande.

2. Programm und Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart werden, ergibt sich im Einzelnen aus dem Vertragsformular und der mitgeschickten Leistungsbeschreibung. Diese Bedingungen können von Ihrer Anmeldung abweichen. Das Programm umfasst Leistungen ab Ihrer Einreise nach Tansania. Für die An- und Abreise nach Tansania sind Sie selbst verantwortlich.

3. Preise und Bezahlung

Sämtliche Preise verstehen sich pro Person.
Der Programmpreis setzt sich aus einem Grundpreis zusammen, sowie aus individuellen Kosten, die sich aus Ihrem Ankunftsflughafen, der Ankunftszeit, der Dauer Ihres Aufenthalts, Art der Unterbringung und der Lage Ihres Einsatzortes ergeben.
Die gewünschte Dauer Ihres Aufenthalts sowie den gewünschten Einsatzort teilen Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung mit. Nachdem die Bestätigung Ihrer Teilnahme aus Tansania bei uns eingegangen ist, kann von Ihnen ein Flug gebucht werden und wir besprechen mit Ihnen die Art Ihrer Unterkunft.
Der Ankunftsflughafen sowie die gebuchte Fluglinie (entscheidend für Ankunftszeit) sind ausschlaggebend für die Ermittlung der Transferkosten und damit letzte Grundlage zur Ermittlung der Gesamt-Programm-Kosten.
Nach Erhalt des unterzeichneten Teilnahmevertrags erhalten Sie auf dieser Grundlage eine Rechnung über die Gesamt-Programmkosten.
Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung für unser Programm in Höhe von  210,00 € zuzüglich 19 % USt. (250 €) fällig. Die Anzahlung ist 10 Tage nach Rechnungseingang durch Überweisung auf das im Teilnahmevertrag angegebene Konto zu leisten.
Die übrigen Programmkosten sind 3 Wochen vor dem im Teilnahmevertrag angegebenen Reisebeginn fällig.
Sollten wir die fälligen Zahlungen nicht in voller Höhe oder rechtzeitig erhalten, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung als durch Sie storniert zu betrachten.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn sie den Gesamt-Programm-Ablauf Ihres Freiwilligen-Aufenthalts nicht erheblich beeinträchtigen.
ACT behält sich das Recht vor, die Preise zu jeder Zeit vor Übersendung des Teilnahmevertrags zu ändern. Nach Vertragsschluss ist ACT nicht berechtigt, die Gesamtprogrammkosten zu erhöhen, es sei denn, die folgenden Bedingungen treten ein:
Ein Aufpreis kann fällig werden, wenn Transferkosten innerhalb Tansanias, Änderungen im Wechselkurs und/oder jegliche Art von Steuern oder Gebühren für Leistungen anfallen, die zum Zeitpunkt der Übersendung des Teilnahmevertrags an Sie noch nicht ersichtlich waren. Die Erhöhung erfolgt lediglich in dem Umfang, in dem sich die Änderung pro Teilnehmer auf den Programmpreis auswirkt.
Der Aufpreis wird nur an Sie weiter gegeben, wenn zwischen dem Abschluss des Teilnahmevertrags und Ihrem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sie erhalten die Mitteilung über die Erhöhung unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Ihrem Reiseantritt.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung über 5 % des Gesamt-Programmpreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung Ihres Gesamtprogramms haben Sie das Recht, ohne Kosten von dem gebuchten Freiwilligeneinsatz zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme eines mindestens gleichwertigen Freiwilligen-Programms von ACT zu buchen, sofern ACT in der Lage ist, eine entsprechende Alternative ohne Mehrpreis anbieten zu können und Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Der Rücktritt oder der Umbuchungswunsch ist unverzüglich nach Zugang der Änderungserklärung zu erklären. 

5. Rücktritt und Änderungswünsche des Teilnehmers

Sie können von Ihrer Anmeldung / Teilnahme zu jeder Zeit zurücktreten. Sollten Sie Ihre Teilnahme stornieren wollen, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Benachrichtigungen über eine Stornierung sind lediglich gültig, wenn Sie schriftlich bei uns eingehen.
Wenn Sie nach Vertragsabschluss zurücktreten von Ihrem gebuchten Freiwilligeneinsatz oder wenn Sie Ihre Reise aus Gründen (mit Ausnahme von höherer Gewalt, Pkt. 7) nicht antreten, die ACT nicht zu vertreten hat, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und für unsere Aufwendungen verlangen.  
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie eine Reise aufgrund fehlender Reisedokumente wie Reisepass oder notwendige Visa nicht antreten können. 
Die pauschalierten Rücktrittskosten beziehen sich auf den Gesamtprogrammpreis, der sich aus einem Grundpreis sowie individuellen Kosten zusammensetzt.

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt   20 %
29. bis 22. Tag                              30 %  
21. bis 15. Tag                              40 %
14 bis 8. Tag                                 50 %
7. bis Tag des Reiseantritts          75 % der Programmkosten

Sollten Sie Änderungen zu Ihrer Buchung machen wollen, sind Sie dazu verpflichtet, uns so schnell wie möglich hierüber zu unterrichten. Jede solche Anfrage muss uns schriftlich und von
der Person zugehen, welche die Buchung getätigt hat. Wir werden unser Bestes geben, Ihren Änderungswünschen nachzukommen, aber es mag unter Umständen nicht immer möglich sein. Wenn Sie von einem Programm zu einem anderen wechseln oder Ihr Abreisedatum ändern, fällt eine Verwaltungsgebühr von € 50 an, zusätzlich zu jeglichen Änderungen der Programmkosten. Sie sollten beachten, dass diese Kosten steigen können, je näher Änderungen zum Abreisedatum gemacht werden.
Sollten Sie Leistungen aufgrund einer vorzeitigen Rückreise oder aus anderen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, bemühen wir uns bei den betreffenden Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen in Tansania.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen. Soweit eine Erstattung erfolgt, leiten wir diese nach Abzug der Verwaltungsgebühr und zusätzlich entstandener Kosten an Sie weiter. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht nicht.

6. Rücktritt oder Kündigung durch ACT

ACT behält sich das Recht vor, den Teilnahmevertrag vor Antritt der Reise oder während des Aufenthalts zu kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung die Gesetze des Gastlandes missachtet oder sein Verhalten als ungehörig oder anstößig für die Gastfamilien anzusehen ist.
Die Abmahnungen können sowohl durch ACT, als auch durch den Vertreter der Partnerorganisation ausgesprochen werden.
ACT behält den Anspruch auf die vollständige Bezahlung des Programmpreises. Der Teilnehmer hat alle Mehrkosten zu tragen, die nicht durch den Programmpreis gedeckt sind.

7. Vertragsaufhebung aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (durch z.B. Krieg, innere Unruhen, terroristische Aktivitäten Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen und alle ähnlichen Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen), so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ACT die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen nicht erstatten. Mehrkosten durch den vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts, insbesondere die mit einer Rückbeförderung zum Flughafen verbundenen Kosten, kann ACT nicht übernehmen, da die Rücktransporte zum Flughafen generell nicht Bestandteil der vorher bezahlten Programmkosten sind.

8. Gewährleistung / Haftung

ACT arbeitet in Tansania mit der lokalen Partnerorganisation ‚Tanzania Red Cross Society’ (TRCS) zusammen. Das TRCS wird Sie vor Ort betreuen, Sie werden offizieller Gast des TRCS im Land sein. Das TRCS ‚entsendet’ Sie in unterschiedlichen Einrichtungen oder Organisationen, wo Sie mit Ihrem Freiwilligen-Einsatz helfend tätig werden. 
Die Partnerorganisation ist für die inländische Unterstützung während ihres Programmaufenthalts zuständig. Es wird ihnen ein Betreuer der Partnerorganisation während der gesamten Zeit zur Verfügung stehen.
Die vollständigen Kontaktdaten dieses Vertreters werden Ihnen vor Ihrer Abreise gegeben. Dieser Vertreter ist für Ihre Orientierung und die Organisation Ihres gebuchten Aufenthaltes in diesem Programm verantwortlich. Dieser ist für jegliche Art von Unterstützung in Bezug auf örtliche Fragen, Notfälle und jede Art von Problemen im Bezug auf Ihren gebuchten Aufenthalt im Programm zuständig.
Sie reisen in ein Entwicklungsland, dass eines der ärmsten Länder der Welt ist. Sie müssen davon ausgehen, dass der Standard des Lebens, des Reisens (hier insbesondere Pünktlichkeit und Qualität der lokalen Transportfahrzeuge) und des Arbeitens nicht den Standards entspricht, die Sie gewohnt sind. Teil des Konzepts von ACT ist, Ihnen einen Aufenthalt anzubieten, der sich von den normalen touristischen Aktivitäten unterscheidet.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie während Ihres Programms Grund zur Beanstandung haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, zum frühestmöglichen Zeitpunkt dafür zu sorgen, dass jeder wahrgenommene Mangel an den Programmvertreter der Partnerorganisation und zeitgleich an ACT (durch E-Mail oder Telefon) weitergeleitet wird, damit Ihren Belangen nachgegangen werden kann.
Sie müssen jede Anzeige an uns oder die Partnerorganisation so früh wie möglich und solange Sie noch am Programm teilnehmen, weitergeben. Bis zur Kenntnis eines Problems oder einer Beschwerde, können weder wir noch unser Partner vor Ort damit beginnen, das Problem zu lösen.
Unabhängig von der Mängelanzeige und dem Abhilfeverlangen vor Ort sind Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Freiwilligenprogramms uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.

9. Reisepass, Visa, Gesundheitsvorschriften

Es liegt in Ihrer Verantwortung, im Besitz eines gültigen Reisepasses, sowie der erforderlichen Visa zu sein und auch die Einreisebestimmungen nach Tansania zu beachten.
Dies gilt für die gesamte Dauer Ihres Programms. Die Anforderungen können sich gelegentlich ändern, so dass Sie diese rechtzeitig vor Ihrer Abreise unbedingt noch einmal überprüfen sollten. Der Name auf Ihrem Reisepass muss dem Namen auf Ihrem Ticket (falls zutreffend) entsprechen. Wir  haften nicht bzw. erstatten Ihnen keinerlei Kosten, wenn Sie aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Dokumente nicht einreisen können.
Jegliche Information oder Ratschläge, die von ACT bezüglich Angelegenheiten wie Visa, Medikamente, Impfungen, Klima, Kleidung, Gepäck, spezielle Ausrüstung, Genehmigungen, speziellen Programmdetails etc. gegeben wird, erfolgt nach unserem Kenntnisstand zu diesem Zeitpunkt, aber ohne jegliche Gewähr.Der Teilnehmer sollte sich unabhängig von diesen bereit gestellten Informationen bei einem Allgemeinmediziner oder Tropeninstitut über die erforderlichen Gesundheitsvorkehrungen informieren.

10. Beförderungsbedingungen der Anbieter

Während des Programms werden zeitweise örtliche Verkehrsmittel für Transferleistungen genutzt. Sie erklären sich damit einverstanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen all dieser Beförderungsunternehmen bezüglich Ihrer Reise anzuerkennen.
Sie befinden sich in einem Entwicklungsland. Wir können nicht für den Standard der benutzten Verkehrsmittel garantieren und haften nicht für durch die Benutzung resultierende Schäden, Verluste oder Verletzungen.

11. Haftungsbeschränkungen

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt wurde, 2) soweit wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12. Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung für den gesamten Aufenthalt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie angemessen versichert sind.
ACT haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung Ihres persönlichen Eigentums oder Ihrer  Wertgegenstände. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine Versicherung, die auch den Verlust Ihres Gepäcks und Ihrer Wertgegenstände abdeckt.

13. Teilnehmerlisten

Ihr Name und die von Ihnen angegebene Email-Adresse darf an Teilnehmende  weitergeleitet werden, die sich zur gleichen Zeit in demselben Programm befinden. Eine Teilnehmerliste ermöglicht es Ihnen, mit anderen Mitgliedern Ihrer Teilnehmergruppe schon vor Ihrer Abreise in Kontakt zu treten. Wir werden Sie lediglich von der Liste entfernen, wenn wir eine schriftliche Anweisung (Post oder E-Mail) dazu von Ihnen erhalten.

14. Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.